Studentische Aushilfe (gn*) Reisemedizinische Impfsprechstunde
Befristet auf 1 Jahr | In Teilzeit mit 5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Institut für Medizinische Mikrobiologie | Reisemedizinische Impfsprechstunde
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz im Institut für Medizinische Mikrobiologie – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Empfang der Patient*innen der reisemedizinischen Impfsprechstunde dienstags oder freitags zwischen 15 und 18 Uhr
- Vorbereitung der Abrechnung der erbrachten Leistungen in Abstimmung mit dem Erlösmanagement
- Bestellung von Verbrauchsmaterialien (inkl. Impfstoffe)
ANFORDERUNGEN:
- Gültige Immatrikulation an einer Hochschule
WIR BIETEN:
- Einblicke in die Inhalte und Abläufe von reisemedizinischen Beratungen (inkl. Impfungen, Malariaprophylaxe etc.)
- Flexibles Dienstmodell durch Abstimmung der Dienstzeiten mit weiteren Studentischen Aushilfen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Deine Entwicklung
- Respektvolles Miteinander und wertschätzende Zusammenarbeit in einem vielfältigen Team
- Zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote
- Viele weitere Vorteile wie Sportangebote, Jobticket, Betriebsfeste und Kantine
Rückfragen an: Univ.-Prof. Frieder Schaumburg, T 0251 83-52767
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 19.05.2026.
▼ Weitere Infos
Fragen zum Bewerbungsprozess? Hier klicken
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de