Studentische Hilfskraft (SHK/SHB) (gn*) Statistik / Biometrie

Kennziffer:  11051

Befristet auf 2 Monate (Verlängerung möglich) | In Teilzeit mit 6-8 Wochenstunden | Klinik für Neurologie

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Während Deiner Tätigkeit neben oder nach dem Studium in der Klinik für Neurologie profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!

 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Unterstützung eines medizinisch-wissenschaftlichen Projekts in der Arbeitsgruppe von Frau Priv.-Doz. Dr. med. Antje Schmidt-Pogoda
  • Durchführung von Metaanalysen
  • Regressions- und Korrelationsanalysen
  • Unterstützung bei der statistischen Auswertung wissenschaftlicher Fragestellungen

 

ANFORDERUNGEN:

  • Fortgeschrittene Kenntnisse in Regressionsmodellen und Metaanalysen
  • Sicherer und selbständiger Umgang mit Statistiksoftware, idealerweise R
  • Eigenverantwortliches und sorgfältiges Arbeiten
  • Als SHK/SHB gültige Immatrikulation in einem relevanten Studiengang, z.B. Mathematik, Biomathematik, Biometrie oder Statistik 

 

WIR BIETEN:

  • Flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit zur Remotearbeit
  • Ko-Autorenschaft bei einer möglichen Publikation
  • Einblicke in interdisziplinäre, medizinisch-wissenschaftliche Projekte

 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 01.10.2025.

Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Abwechslungsreich
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Flexible Arbeitszeiten
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Relevante Berufserfahrung
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Attraktive Vergütung
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
▼ Weitere Infos

Fragen zum Bewerbungsprozess? Hier klicken

Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de