Studentische Hilfskraft (SHK) (gn*) Projekt im Rahmen der Medizininformatik-Initiative
Befristet auf 6 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung | In Teilzeit mit 5-10 Wochenstunden | Klinik für Augenheilkunde
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium in der Klinik für Augenheilkunde profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
PROJEKT:
Das Projekt EyeMatics wird im Rahmen der Medizininformatik Initiative (MII) gefördert und soll die Infrastruktur für eine standortübergreifende Datennutzung in der Augenheilkunde schaffen, um einen Mehrwert für Forschung und Patientenversorgung zu generieren.
Mehr zum Projekt findest Du hier
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Unterstützung des klinischen und technischen Projektmanagements bei allgemeinen organisatorischen Aufgaben
- Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung von Projektunterlagen
- Unterstützung des Studienpersonals bei studienspezifischen Aufgaben wie Geräteuntersuchungen, Behandlungsdokumentation, Datenakquise und -analyse
- Umgang mit medizinischen Daten der Augenheilkunde in verschiedenen klinischen Software-Systemen
ANFORDERUNGEN:
- Laufendes Hochschulstudium
- Interesse am Projektmanagement an der Schnittstelle von Medizin und Informatik
- Erfahrungen mit gängigen MS-Office-Anwendungen
- Ein hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
- Selbstständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise
WIR BIETEN:
- Ein motiviertes und interdisziplinäres Team
- Arbeitszeiten nach Absprache
Rückfragen an: Dr. Ulrike Bockau, 0251 83-59140
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 14.09.2025.





▼ Weitere Infos
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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