Studentische Hilfskraft (SHK) (gn*) Klinik für Psychische Gesundheit
Zunächst befristet auf 1 Jahr | In Teilzeit mit 8 Wochenstunden | Klinik für Psychische Gesundheit
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium in der Klinik für Psychische Gesundheit profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Administrative und organisatorische Tätigkeiten im Rahmen klinischer Studien
- Durchführung und Auswertung studienbezogener Testverfahren (u.a. Neuropsychologie, klinische Testverfahren, digitale Biomarker)
- Ggf. Aufbereitung von humanen Blutproben
- Dateneingabe und Literaturrecherche
Der Aufgabenfokus wird je nach Passung und Bedarf gesetzt.
ANFORDERUNGEN:
- Fortgeschrittenes Studium der Medizin, Psychologie oder ähnliches
- Interesse an wissenschaftlichen Fragestellungen
- Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten
- Flexibilität, Integrations- und Teamfähigkeit
- Selbständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Wünschenswert sind erste Erfahrungen mit quantitativer oder qualitativer Forschung
WIR BIETEN:
- Interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit der Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
- Freundliche Arbeitsatmosphäre in einem aufgeschlossenen Team
- Flexible Arbeitszeiten
Rückfragen an: Sarah Fromme, T 0251 83-51852
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 21.10.2025.





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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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