Studentische Aushilfe (gn*) Vertrags- und Drittmittelmanagement
Befristet auf 1 Jahr | In Teilzeit mit bis zu 12 Wochenstunden | Vergütung nach den Bestimmungen des TV-L | Geschäftsbereich Personal und Recht
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium im Bereich Recht und Drittmittel profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Allgemeine Bürotätigkeiten
- Pflege der Datenbanken
- Zuarbeiten für die Mitarbeiter des Bereichs Drittmittel
- Juristische Recherchetätigkeiten
- Datenabgleiche zwischen SAP und Excel
ANFORDERUNGEN:
- Gültige Immatrikulation
- Gute Kenntnisse in Microsoft Office
- Fähigkeit zum selbstständigen und genauen Arbeiten
- Organisationstalent, Zuverlässigkeit und gute Kommunikationsfähigkeiten
- Gute Englischkenntnisse
WIR BIETEN:
- Tarifgebundene Vergütung, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersversorgung (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr plus zwei extra freie Tage an Heiligabend und Silvester
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Deine Entwicklung
- Respektvolles Miteinander und wertschätzende Zusammenarbeit in einem vielfältigen Team
- Zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Thema Gesundheit oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Viele weitere Vorteile wie Sportangebote, Jobticket, Betriebsfeste, Kantine oder Kinderbetreuung in Notfällen
Rückfragen an: Stephanie Marquart, T 0251 83-49372
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 10.02.2026.
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de