Studentische Aushilfe (gn*) Reisemedizinische Impfsprechstunde

Kennziffer:  10655

Befristet auf 1 Jahr | In Teilzeit mit 5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Institut für Medizinische Mikrobiologie | Reisemedizinische Impfsprechstunde

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz im Institut für Medizinische Mikrobiologie – am besten mit Dir!


VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Empfang der Patienten der Reisemedizinischen Impfsprechstunde dienstags oder freitags zwischen 15:30 - 18:30 Uhr
  • Vorbereitung der Abrechnung der erbrachten Leistungen in Abstimmung mit dem Erlösmanagement
  • Telefondienst während der Sprechzeiten und Terminvergabe
  • Bestellung von Verbrauchsmaterialien (inkl. Impfstoffe)
     

ANFORDERUNGEN:

  • Gültige Immatrikulation an einer Hochschule
     

WIR BIETEN:

  • Gute Einarbeitung
  • Einblicke in die Inhalte und Abläufe von reisemedizinischen Beratungen (inkl. Impfungen, Malariaprophylaxe etc.)
  • Flexibles Dienstmodell durch Abstimmung der Dienstzeiten mit weiteren studentischen Aushilfen
  • Mitarbeit in einem Team aus Ärzten
  • Gute Vereinbarkeit von Nebenjob und Studium
     

Rückfragen an: Univ.-Prof. Frieder Schaumburg, T 0251 83-52767


Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 20.05.2025.

Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Abwechslungsreich
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Flexible Arbeitszeiten
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Relevante Berufserfahrung
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Attraktive Vergütung
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de