Studentische Aushilfe (gn*) Hotelempfang das OX
Befristet auf 1 Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung | In Teilzeit mit 15 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | ZE Park Akademie&Hotel - Hotel das OX
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium im Bereich Hotelempfang des Hotels „das OX“ profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Tätigkeiten an der Rezeption im Hotel „das OX“
- Reservierungsannahme der eingehenden Reservierungen per Telefon oder E-Mail
- Begrüßung der Gäste
- Kontrolle der Gästezimmer vor Anreise und ggf. während des Aufenthalts
- Verabschiedung der Gäste und Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen
- Alle weiteren Aufgaben, die dazu dienen, das Hotel OX nach außen hin optimal zu vermarkten und entsprechend zu präsentieren
- Alle weiteren Dienstleistungen zur Sicherstellung der Qualität und zur Gewährleistung der Gästezufriedenheit
- Betreuung der Gäste während der Veranstaltungen
ANFORDERUNGEN:
- Kenntnisse in der Hotellerie oder Gastronomie wünschenswert
- Leidenschaft, Gastgeber zu sein
- Gepflegtes Äußeres und freundliches Auftreten
- Bereitschaft, auch am Wochenende für unsere Gäste da zu sein
WIR BIETEN:
- Abwechslungsreiche Aufgaben in einem kleinen, motivierten Team
- Flexible Arbeitszeiten
- Eine der Aufgabenübertragung angemessene Vergütung gemäß TV-L
- Einen modernen Arbeitsplatz in einem neu renovierten Gebäude und einem spannenden Umfeld
Rückfragen an: Kay-Uwe Kislat, Leiter Hotel das OX, 0251 83-49432
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 01.07.2025.





▼ Weitere Infos
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de