Stellvertretende Stationsleitung (gn*) HNO-Klinik
Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung gemäß TV-L | Pflege im stationären Bereiche der HNO-Klinik
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz in der Pflege im stationären Bereiche der HNO-Klinik – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Sicherstellung der Organisation der Patientenversorgung auf der Station
- Gemeinsam verantwortlich für die Mitarbeiterentwicklung, Qualitätssicherung und die Unterstützung der Kooperation verschiedener Berufsgruppen in diesem Bereich
- Sicherstellung der Mitarbeiterentwicklung in strukturierten Arbeitsprozessen
- Berücksichtigung der qualitativen und auch der wirtschaftlichen Aspekte
ANFORDERUNGEN:
- Ausgeprägte fachliche und soziale Kompetenz
- Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und Kooperationsbereitschaft
- Idealerweise hast Du bereits die Qualifikation für die Aufgaben einer stellv. Stationsleitung durch einen Studiengang in der Pflege absolviert (oder die Bereitschaft dazu)
- Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Kreativität und konstruktive Zusammenarbeit in einem Leitungsteam
WIR BIETEN:
- Die Möglichkeit der unverbindlichen Hospitation in einem Universitätsklinikum
- Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung, Fachweiterbildungen und Qualifikationen zur Erweiterung der persönlichen und sozialen Kompetenz
- Eine unbefristete Einstellung auf Grundlage des geltenden Tarifvertrages inklusive einer dynamischen Universitätszulage
Rückfragen an: Tim Soller, Pflegedienstleitung, T 0251 83-48024
Jetzt bewerben über unser Karriereportal 26.12.2024.
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de