Medizinischer Technologe (MT / MTA) (gn*)
Unbefristet | In Teilzeit mit 26,95 Wochenstunden (70%) | Vergütung nach den Bestimmungen des TV-L | Institut für Rechtsmedizin, Bereich „Forensische Medizin, Histologielabor“
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz im Bereich „Forensische Medizin, Histologielabor“. Der etablierte Laborbereich der Forensischen Histologie befasst sich mit der Herstellung von Schnittpräparaten von Gewebeproben, die im Rahmen rechtsmedizinischer Obduktionen entnommen wurden – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Die Herstellung von Gewebeschnittpräparaten zur histologischen Untersuchung
- Die Labororganisation einschließlich Asservierung und Umgang mit dem Labor-Informations-Management-Systemen (LIMS)
- Die Fortentwicklung des bestehenden Qualitätsmanagementsystems
- Implementierung neuer immunhistochemischer Verfahren
ANFORDERUNGEN:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Medizinischer Technologe / Medizinisch-technische Assistenz
- Sicherer Umgang mit den Programmen des Microsoft Office-Paketes
- Hohe Motivation und hohes Engagement bei Teamfähigkeit und Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Bereitschaft zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungsmaßnahmen
- Von Vorteil wären technische Vorkenntnisse
WIR BIETEN:
- Spannendes Aufgabengebiet
- Modernen Arbeitsplatz
- Tätigkeit in einem kleinen, sehr engagierten Team
Rückfragen an: Martine Beckhoff, T 0251 83-53534
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 13.05.2025.





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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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