Küchenhilfe (gn*) Kommissionierzone/Lebensmittellager

Kennziffer:  11262

Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung gemäß TV-L | GB Wirtschaftsbetriebe – Gastronomie


Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz im Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe – Gastronomie. Hier versorgen wir unsere Patientenführenden Bereiche sowie die Gastronomischen Einrichtungen stets mit den richtigen Lebensmitteln – am besten mit Dir!

 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Kommissionierung von Speisen und Getränken
  • Lagerbuchhaltung in SAP MM/VPM nach Einarbeitung
  • Sicherstellung der allgemeinen Lagerordnung
  • Bedienung der AWT-Anlage
  • Reinigung und Pflege der Räumlichkeiten und Maschinen gemäß HACCP-Richtlinien
  • Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
  • Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten

 

ANFORDERUNGEN:

  • Erfahrung in Lagertätigkeiten und Kommissionierung, idealerweise in einem SAP-unterstützten Lager
  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Begeisterung sowie Teamfähigkeit sind für uns selbstverständlich
  • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich
     

Rückfragen an: Frederik Schön, T 0251 83-48805

 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 28.10.2025.

Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Sicherheit
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Familienfreundlich
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Moderne Ausstattung
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Geregelte Arbeitszeitmodelle
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
▼ Weitere Infos

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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de