Küchenhilfe (gn*) Cafeteria
Befristet bis 30.04.2026 | In Voll- oder Teilzeit mit bis zu 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe | Gastronomie
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz in der Gastronomie. Die Gastronomie am Universitätsklinikum Münster (UKM) umfasst diverse Bereiche wie Cafeteria, Catering „Herd & Seele“, Bäckerei, Automatenstationen und die Patientenverpflegung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende stets bestens versorgt sind – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Zuarbeit bei der Speisenproduktion
- Portionierung und Ausgabe der produzierten Speisen
- Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP
- Kassentätigkeiten
- Zuarbeit in der Speisenproduktion, Lebensmittelvorbereitung und Lebensmittelverpackung
- Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen im Zeitraum 6:00-15:12 Uhr
ANFORDERUNGEN:
- Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, Freude am Gastkontakt
- Erste Erfahrung in der Großküche/Gastronomie wünschenswert
- Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Begeisterung und Teamfähigkeit setzten wir voraus
- Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
WIR BIETEN:
- Eigenverantwortliche und herausfordernde Tätigkeit in einem erfahrenen und motivierten Team
- Leistungsgerechtes Entgelt sowie eine attraktive Altersversorgung (VBL)
Rückfragen an: Jens Hindersmann 0251-83 48584
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 01.04.2025.





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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de