Ausbildung Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (gn*)
Beginn: 01. August 2026 | Dauer: 3,5 Jahre | UKM Infrastruktur Management GmbH
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Du fragst dich, weshalb die Heizung im Haus auf magische Weise warm wird, sobald man sie aufdreht? Welche raffinierten Techniken stecken eigentlich dahinter, dass Du bei Deiner Dusche zwischen warmem und kaltem Wasser wählen kannst? Diese Rätsel könnten sich bald in Luft auflösen, denn mit einer Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bekommst Du den absoluten Durchblick, wenn es um Versorgungssysteme geht und das in einem der größten Krankenhäuser Nordwest-Deutschlands.
In Deiner Ausbildung im Bereich UKM Infrastruktur Management GmbH profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Während Deiner dreieinhalbjährigen Ausbildung erlernst Du vielfältige Fertigkeiten
- Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Neu- und Umbauten, Installationen und Reparaturen in der gesamten Versorgungstechnik
- Erstellung von Fehlerdiagnosen und Behebung der festgestellten Störung
ANFORDERUNGEN:
- Guter Hauptschulabschluss
- Technisches Verständnis
- Handwerkliches Geschick
- Interesse an eigenverantwortlichem Handeln
- Teamfähigkeit
- Hohes Engagement
Wir bieten Dir eine überaus attraktive und sehr innovative Ausbildung in einem aufgeschlossenen Team, eine feste Ansprechperson zur Praxisanleitung sowie eine gute Arbeitsatmosphäre.
Rückfragen an: Michael Dahlenburg, T 0251 83-48303
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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