Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Pflegefachfrau (gn*) mit pädiatrischer Vertiefung

Kennziffer:  7559

Unbefristet | In Voll- oder Teilzeit | Vergütung je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung gemäß TV-L
Notaufnahme der Kinderpoliklinik im Zentrum für Eltern-, Kinder- und Jugendmedizin

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz für die Notaufnahme der Kinderpoliklinik. Hier sorgen wir als erste Anlaufstelle für die Akutversorgung für Kinder und Jugendliche. Das Behandlungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite der Kinder-und Jugendmedizin. Die Notaufnahme steht jeden Tag über 24 Stunden, auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung – am besten mit Dir!

 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Erstversorgung von Notfallpatientinnen und -patienten
  • Pflegerische Ersteinschätzung und ggf. Einleitung von Sofortmaßnahmen
  • Selbstständige qualifizierte pflegerische Betreuung und Unterstützung bei ärztlichen Untersuchungen und Eingriffen

 

ANFORDERUNGEN:

  • Eine engagierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Fach- und Sozialkompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Flexibilität und Freude an eigenverantwortlichem Arbeiten
  • Eine dreijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit pädriatrischer Vertiefung

 

Rückfragen an: Sonja Schoppmann, Pflegedienstleitung, T 0251 83-51747


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Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Abwechslungsreich
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E-Learning-Plattform
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Konzeptionelle und begleitende Einarbeitung
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Magnet
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de