Fotograf / Technische Assistenz mit fotografischem Interesse (gn*) Augenklinik

Kennziffer:  11176

Befristet auf 2 Jahre | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L E6 | Klinik für Augenheilkunde

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fotografische Kompetenz in der Klinik für Augenheilkunde– am besten mit Dir!

 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Durchführung von Angiografien am Auge von Patienten und weiterer technischer bildgebender Untersuchungsmethoden
  • Übernahme der optischen Cohärenztomographie sowie die Fundus- und Spaltlampenfotografie
  • Messung von Nervenfaserschichtdicken und der Hornhauttopographie

 

ANFORDERUNGEN:

  • Technischer Assistent mit fundierten Fotografie-Kenntnisse oder ausgebildeter Fotograf
  • Sicherer Umgang mit digitaler Bildbearbeitung, den gängigen Grafik- und MS Office-Anwendungen
  • Kenntnisse im Videoschnitt
  • Kenntnisse für optische Sachverhalte
  • Erfahrung im Fotografieren

 

WIR BIETEN:

  • Innerbetriebliche Kinderbetreuung
  • Hochschulsport und Fitness zum Firmentarif als Ausgleich zur Arbeit
  • Kostenfreie innerbetriebliche Fort- und Weiterbildungen
  • Attraktive betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
  • Viele Mitarbeiterrabatte auf diversen Online-Plattformen und bei verschiedenen Unternehmen
  • 30 Tage Urlaub

 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 30.09.2025.

Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Sicherheit
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Familienfreundlich
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Moderne Ausstattung
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Geregelte Arbeitszeitmodelle
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
▼ Weitere Infos

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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de