Bundesfreiwilligendienst (BFD) / Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Startzeiten: August bis November immer zum Anfang des Monats | Quereinstieg nach Absprache möglich | 100 Plätze
Fertig mit der Schule und auf der Suche nach neuen Herausforderungen? Dann bist Du bei uns richtig!
Die Freiwilligendienste – Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – sind ein Angebot für Menschen, die sich freiwillig in gemeinwohlorientierten Einrichtungen engagieren möchten. Sei es, um einfach mal etwas für andere Menschen zu tun, sich beruflich (neu) zu orientieren und / oder Zeiten bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums zu überbrücken.
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Wertvolle Einblicke in den Gesundheitsbereich
- Möglichkeit, entsprechende Kompetenzen auf unterschiedlichen Gebieten zu erlernen – sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für den beruflichen Werdegang
ANFORDERUNGEN
- Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 15. Lebensjahr vollendet und mit Beendigung des Freiwilligendienstes nicht älter als 27 Jahre alt
EINSATZMÖGLICHKEITEN
- Stationäre Patientenversorgung (Regelstation- und Intensivstation)
- Ambulante Patientenversorgung
- OP-Pflege (Polikliniken)
- Funktionsbereiche, z. B. Radiologie, Echokardiografie, Blutspende
- Kita
- Versorgungsbereiche (Patiententransport, Hol- und Bringedienst)
- Stabsstelle Demenzsensibles Krankenhaus
WIR BIETEN:
- 200,00€ Taschengeld
- 200,00€ Verpflegungspauschale
- Zeit des sozialen Lernens
- Jobticket
- Anspruch auf Fortzahlung von Kindergeld und Waisenrente bleibt bestehen
- Ausweis für FSJ und BFD (Ermäßigungen ähnlich wie bei Auszubildenden)
Rückfragen an: T 0251 83-47976 oder -54054 oder -54708.
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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