Aushilfe (gn*) Bäckerei

Kennziffer:  11490

Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe Abteilung Gastronomie

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz in der sanierten hauseigenen Bäckerei des UKM. Dort werden täglich frische Brötchen, Brote und Kuchen für Patient*innen, Mitarbeitenden und Gäste, vorbereitet, zubereitet, veredelt und kommissioniert – am besten mit Dir!

 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Unterstützung bei der Herstellung der Brot- und Brötchenteige
  • Verpacken von Broten aller Art
  • Veredeln und kommissionieren der Backwaren für die verschiedenen Bereiche
  • Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP

 

ANFORDERUNGEN:

  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise sowie Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
  • Erste Erfahrung in einer Bäckerei / Küche sind wünschenswert
  • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

 

WIR BIETEN:

  • Eigenverantwortliche und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Erfahrenes und motiviertes Team
  • Leistungsgerechtes Entgelt
  • Attraktive Altersversorgung (VBL)
  • 30 Urlaubstage plus zwei freie Tage an Heiligabend und Silvester
  • Viele weitere Benefits: Kantine, Sportangebote, Kindernotfallbetreuung usw.

 

Rückfragen an: Herrn Große Osterholt, T 0251 83-48857

 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 23.12.2025.

Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Sicherheit
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Familienfreundlich
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Moderne Ausstattung
Benefit Icon
Geregelte Arbeitszeitmodelle
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
▼ Weitere Infos

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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.


Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de