Aushilfe (gn*) Bäckerei

Kennziffer:  10592

Befristet aufgrund einer Krankheitsvertretung bis 15.09.2025 | In Teilzeit mit 30,8 Wochenstunden | Vergütung nach den Bestimmungen des TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe - Gastronomie

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.

 

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz in unserer Gastronomie. In der gerade sanierten hauseigenen Bäckerei des UKM werden täglich frische Brötchen, Brote und Kuchen für Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und Gäste vorbereitet, zubereitet, veredelt und kommissioniert – am besten mit Dir!

 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Unterstützung bei der Herstellung der Brot- und Brötchenteige
  • Verpacken von Broten aller Art
  • Veredeln und kommissionieren der Backwaren für die verschiedenen Bereiche
  • Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP

 

ANFORDERUNGEN:

  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise sowie Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
  • Erste Erfahrung in einer Bäckerei / Küche sind wünschenswert
  • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

 

WIR BIETEN:

  • Eigenverantwortliche und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem erfahrenen und motivierten Team
  • Leistungsgerechtes Entgelt sowie eine attraktive Altersversorgung (VBL)

 

Rückfragen an: Große Osterholt, T 0251-83 48857

 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 13.05.2025.

Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Sicherheit
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Familienfreundlich
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Moderne Ausstattung
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Geregelte Arbeitszeitmodelle
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Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Ein- und Ausklappbarer Text
▼ Weitere Infos

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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de