Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten (gn*) Start 2026
Beginn: 01. Oktober 2026 | Dauer: 3 Jahre | Schule für Anästhesietechnische Assistenten
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Die Ausbildung zum Anästhesiestechnischen Assistenten vermittelt die für die Berufsausübung erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und zur Mitwirkung in den operativen Bereichen. Anästhesiestechnische Assistenten betreuen, als Mitglied des Anästhesie-Teams, Patienten perioperativ, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand technischer, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse.
ANFORDERUNGEN:
- Abitur / Fachabitur; oder:
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung; oder:
- Hauptschulabschluss, oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung zusammen mit einer Berufsausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
WIR BIETEN:
- Ausbildungsvergütung nach TVA-L für alle 3 Jahre
- Eine 38,5 Stundenwoche
- Möglichkeit eines Jobtickets
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Hospitation / ein Praktikum im OP-Bereich / Anästhesie, bei Bedarf ist auch ein Praktikum in unserer Klinik möglich. Anfragen unter praktikum@ukmuenster.de
Rückfragen an: Team der ATA / OTA Schule, bipg@ukmuenster.de
Weitere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie hier oder auf der allgemeinen Website der Pflege-Ausbildung.
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 28.02.2026.





▼ Weitere Infos
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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