Ausbildung als Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung (FMA) (gn*)
Beginn: 1. September 2026 | Dauer: 3 Jahre | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach den Bestimmungen des TVA-L BBiG | Schule für Fachkräfte für Medizinprodukteaufbereitung
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Die Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung vermittelt die für die Berufsausübung erforderlichen fachlichen und personellen Kompetenzen, die zur eigenständigen und qualitätsbewussten Aufbereitung sämtlicher wiederverwendbarer Medizinprodukte befähigen.
Fachkräfte für Medizinprodukteaufbereitung arbeiten nach strengen gesetzlichen und hygienischen Vorgaben und mit neuesten technischen und wissenschaftlichen Standards. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit aller Patient*innen und Mitarbeitenden im gesamten Klinikbetrieb.
Mehr Informationen findest Du hier.
ANFORDERUNGEN:
- Realschulabschluss oder eine andere gleich- oder höherwertige Schulbildung
- Hauptschulabschluss, oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung zusammen mit einer vorangegangen Qualifikation wie z.B. FK II
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
WIR BIETEN:
- Ausbildungsvergütung nach TVA-L BBIG für alle 3 Jahre
- Eine 38,5 Stundenwoche
- Möglichkeit eines Jobtickets
Rückfragen an: Team der ATA / OTA / FMA Schule, bipg@ukmuenster.de
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▼ Weitere Infos
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de