Ausbildung Medizinischer Technologe in der Radiologie (MTR) (gn*)
Beginn: 01. Oktober 2026 | Dauer: 3 Jahre | Schule für Medizinische Technologie in der Radiologie
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung an der Schule für Medizinische Technologie in der Radiologie profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
Dich erwartet ein spannender Mix aus Theorie und Praxis – im Unterricht und direkt im Einsatz in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Du arbeitest mit modernster Technik und bist ganz nah am Patienten.
Zukunftssicher, abwechslungsreich und wichtig.
ANFORDERUNGEN:
- Fachoberschulreife oder höherwertiger Abschluss
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Grundlegende Englischkenntnisse
- Hohe Sozialkompetenz, Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Aufgeschlossenheit gegenüber neuster Technik
- Interesse an Medizin und Naturwissenschaften
WIR BIETEN:
- Kompetenzorientiere Ausbildung, die Dich befähigt, neben den methodischen und fachlichen Kompetenzen auch Deine sozialen und persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln
- eine moderne Schule mit eigenem Röntgengerät, Ultraschallgeräten, uvm.
- Ausgezeichnete Berufschancen
- Attraktive Ausbildungsvergütung nach TVA-L Gesundheit bei derzeit 38,5 Wochenstunden
- Vielfältiges Spektrum an Erfahrungen und Eindrücken durch die unterschiedlichen praktischen Einsätze in den radiologischen Kliniken des UKM
- Hochmotiviertes und engagiertes Schulteam mit hoher Fachexpertise
Rückfragen an: Iris Meister, Sekretariat MTR Schule, T 0251 83-56167
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 31.05.2026.





▼ Weitere Infos
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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