Augenoptiker (gn*) für die Augenheilkunde

Kennziffer:  8920

Unbefristet | In Voll- oder Teilzeit mit 19,5 bis 38,5 Wochenstunden | Vergütung je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung nach TV-L
Geschäftsbereich Amblanz- und Patientenmanagement für die Ambulanz der Klinik für Augenheilkunde

 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.


Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz in der Ambulanz der Klinik für Augenheilkunde - am besten mit Dir!


VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Unterstützung / Mitwirkung in der Ambulanztätigkeit wie z.B. Visusbestimmung
  • Gesichtsfelduntersuchungen und weitere Voruntersuchungen sowie Bedienung von ophthalmologischen Untersuchungsgeräten (IOL-Master,Pentacam,OCT, u.a.)
  • Terminierung, Organisation und Durchführung aller Sprechstunden und spezifischer Diagnostiken
  • Assistenz: Vor-, Nachbearbeitung und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
  • Service und Versorgung: Patientenbegleitung und Betreuung
  • Organisation und Administration: Materialanforderung und Befundablage


ANFORDERUNGEN:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Augenoptiker
  • Erfahrung in der Augenheilkunde
  • Erfahrung in der Durchführung von Visusbestimmung und Gesichtsfelduntersuchungen
  • Erfahrung im Umgang mit Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen
  • Sicherer Umgang mit Geräten wie Scheitelbrechwertmesser, Refraktometer, IOL-Master, Pentacam, OCT und anderen


WIR BIETEN:

  • Die Möglichkeit der unverbindlichen Hospitation in einem Universitätsklinikum
  • Dienstkleidung wird gestellt und gewaschen


Rückfragen an Elisabeth Eikmeier, T 0251 83-49426

 

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Benefits Komponente
BESTE BEDINGUNGEN:
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Familienfreundlich
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Wertschätzung
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Weitere Vorteile

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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Kontaktinformation
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de