Assistenz (gn*) der Pflegedirektion
Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden| Vergütung nach TV-L | Assistenz der Pflegedirektion
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz als Assistenz der Pflegedirektion – am besten mit Dir!
DEINE AUFGABEN:
- Aktive Unterstützung und Entlastung der stellv. Pflegedirektorin
- Terminkoordination, -planung und –überwachung
- Vorbereitung von Sitzungen sowie Web- und Telefonkonferenzen
- Digitales Bewerbungsmanagement und digitales Personalantragswesen für den Bereich der Pflege
- Koordination von Arbeitsabläufen und Prozessen
- Allgemeine Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben
- Vertretung des Vorstandssekretariats
ANFORDERUNGEN:
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, bevorzugt mit Berufserfahrung in der Assistenz
- Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse in der Organisation von administrativen Aufgaben
- Eigenverantwortlicher Arbeitsstil und hohe Selbstständigkeit sowie Teamfähigkeit
- Flexibilität und eine ausgeprägte kommunikative Fähigkeit
- Souveränes und freundliches Auftreten
- Sehr gute MS-Office-Kenntnisse, insbesondere Excel, PowerPoint sowie Outlook
WIR BIETEN:
- Eine anspruchsvolle Tätigkeit
- Ein kollegiales und motiviertes Team
- Umfangreiche und individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Ein sicherer und interessanter Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen im Herzen von Münster
- Leistungsorientierte Vergütung, Jobticket, Sportangebote, eine kostenlose Kindernotfallbetreuung, Jobrad, eine attraktive Altersvorsorge und vieles mehr
Rückfragen an: Stellv. Pflegedirektorin Frau Krähe, T 0251 83-49023.
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 13.05.2025.





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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Albert-Schweitzer-Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de